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Hauptamt und Finanzen

Einzugsermächtigung


Beschreibung

Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.


Ansprechpartner

Frau Gilbricht
Raum 10
Telefon (039889) 61436
Telefax (039889) 61458

Herr Schmöcker
Raum 10
Telefon (039889) 61435
Telefax (039889) 61454

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