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Bau- und Ordnungsamt

Werbeanlagen, genehmigungsfreie


Kurzinformationen

Werbeanlagen sind in folgenden Fällen genehmigungsfrei:

  • bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, sofern deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist

  • bei einer Ansichtsfläche von maximal 2,5 m² 

  • bei der Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen

  • bei der Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden


Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:

  • Ausführung der geplanten Werbeanlage

  • farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage

  • Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor oder in deren Nähe sie aufgestellt, errichtet oder angebracht werden soll


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Bauantrag

  • Bauvorlagen


Ansprechpartner

Herr Skomrock
Raum 03
Telefon (039889) 61445
Telefax (039889) 61458

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