Bau- und Ordnungsamt
Werbeanlagen, genehmigungsfreie
Kurzinformationen
Werbeanlagen sind in folgenden Fällen genehmigungsfrei:
bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, sofern deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
bei einer Ansichtsfläche von maximal 2,5 m²
bei der Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
bei der Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:
Ausführung der geplanten Werbeanlage
farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage
Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor oder in deren Nähe sie aufgestellt, errichtet oder angebracht werden soll
Rechtsgrundlagen
(Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Bauantrag
Bauvorlagen
Ansprechpartner
Herr Skomrock
Raum 03
(039889) 61445
(039889) 61458

