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Bau- und Ordnungsamt

Verkehrsflächenbereinigung


Kurzinformationen

Mit dem VerkehrsflächenbereinigungsG (VerkFlBerG) sollen die Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken in den neuen Bundesländern bereinigt werden. Es geht um in Privateigentum befindliche Grundstücke, die ohne rechtliche Absicherung und ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse mit Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Anlagen bebaut worden sind. Das VerkFlBerG ist nicht anzuwenden, wenn das private Grundstück bereits vor dem 9.5.1945 für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe in Anspruch genommen worden ist.


Rechtsgrundlagen


Fristen

Fristablauf 30.06.2007


Ansprechpartner

Herr Engelhardt
Raum 05
Telefon (039889) 61443
Telefax (039889) 61458

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