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Bau- und Ordnungsamt

Hausnummernvergabe, beantragen


Kurzinformationen

Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt die Gemeinde eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere

  • Grundstücksteilungen,

  • Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten,

  • Veränderungen in der Erschließung,

  • Veränderungen des Haupteingangs
     

Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Rakow
Raum 02
Telefon (039889) 61441

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