Führungszeugnis, beantragen


Kurzinformationen

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.

 

Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
 

 

Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
 

Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.

Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.


Beschreibung

Voraussetzungen:

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Antrag auf Führungszeugnis

Persönlich:

 

Schriftlich:

 

Bei beiden Antragsarten:
 

schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle

Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten soll

 

 

Online:


Fristen

Nach Antragstellung wird das Führungszeugnis i.d.R. innerhalb von 2 - 3 Wochen zugesandt.

Europäische Führungszeignisse werden i.d.R. innerhalb von 4 - 5 Wochen zugesandt.


Gebühren

Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.

 

In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Lassen Sie sich hierzu bitte von den Mitarbeitern der Verwaltung beraten.


Ansprechpartner

Frau Klahn
Raum 06
Telefon (039889) 61444
Telefax (039889) 61458