Führungszeugnis, beantragen
Kurzinformationen
Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
einfache Führungszeugnisse und
erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.
Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Beschreibung
Voraussetzungen:
Sie wohnen in der Gemeinde Boitzenburger Land und sind hier gemeldet.
Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich in der Gemeinde auf.Mindestalter: 14 Jahre
Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind. Für Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, kann der Antrag nur vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
für ein europäisches Führungszeugnis
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag auf Führungszeugnis
Persönlich:
Personalausweis oder Reisepass
Schriftlich:
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
formloser Antrag
Bei beiden Antragsarten:
Für ein behördliches Führungszeugnis:
Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist,
Aktenzeichen und Verwendungszweck
Für ein erweitertes Führungszeugnis:
schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle
Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten soll
Online:
Beim Onlineportal der Bundesjustizverwaltung können Sie Ihren Antrag auch online stellen.
Für den Online-Antrag: Aktivierte Online-Ausweisfunktion, AusweisApp2 und geeignetes Lesegerät
Fristen
Nach Antragstellung wird das Führungszeugnis i.d.R. innerhalb von 2 - 3 Wochen zugesandt.
Europäische Führungszeignisse werden i.d.R. innerhalb von 4 - 5 Wochen zugesandt.
Gebühren
Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Lassen Sie sich hierzu bitte von den Mitarbeitern der Verwaltung beraten.
Ansprechpartner
Frau Klahn
Raum 06
(039889) 61444
(039889) 61458