Bau- und Ordnungsamt
Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Sie beabsichtigten eine Eheschließung im Ausland, und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, dann stellt Ihnen das Wohnsitzstandesamt auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ob Sie in dem Land in welchem Sie heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des jeweiligen Landes. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Hierfür benötigen Sie Unterlagen von sich und ebenfalls Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt für beide Personen.
Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch eine erweiterte Bescheinigung mit Angabe des Familienstandes aus dem Melderegister/Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie in der Meldebehörde.
Voraussetzungen
Deutsche Staatsangehörigkeit
Mindestens eine Person von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.Sie möchten im Ausland heiraten
Dokumente in deutscher Sprache
Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden.
Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein.
Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995/ISO 843/DIN 31634/ELOT 734 usw.) erfolgen.
Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Den Antrag können Sie ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt stellen. Das schriftliche Antragsformular bekommen Sie von Ihrem zuständigen Standesamt.Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister/Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Boitzenburger Lan haben, müssen Sie nicht selbst diese Bescheinigung besorgen. Das Standesamt holt sich die erforderliche Auskunft beim Melderegister ein.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde Boitzenburger Land haben, dann müssen Sie sich diese Bescheinigung selber beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses darf die Ausstellung des Dokumentes maximal 14 Tage zurückliegen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
Die beglaubigte Kopie oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind. Dieser muss sich in Deutschland befinden. Am Tag der Anmeldung darf die Ausfertigung nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
Der Ausdruck aus dem Geburtenregister erfogt durch das registerführende Standesamt.ggf. Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde
wenn Sie im Ausland geboren sind.
ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
ggf. Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungevermerk
wenn Sie verwitwet sind. Wahlweise können Sie die Eheurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch einreichen.ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.ggf. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren.
ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren.
ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
ggf. Einbürgerungsurkunde
wenn Sie eingebürgert wurden.
ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein/Aufnahmebescheid/Bundesvertriebenenausweis/Namensänderungsurkunde)ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert.HINWEIS: Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner/-innen
Rechtsgrundlagen
Gebühren
wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 64,00 Euro
wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist: 35,00 Euro je ausl. Recht
ggf. weitere Gebührentatbestände
Ansprechpartner
Frau Klahn
Raum 06
(039889) 61444
(039889) 61458
Frau Fengler
Raum 07
(039889) 61438
(039889) 61458


Antrag Ehefähigkeitszeugnis