Eheschließung, beurkunden


Kurzinformationen

Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen – dies steht nur in der Abschrift des Familienbuches.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

7,00 EUR
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.


Ansprechpartner

Frau Fengler
Raum 07
Telefon (039889) 61438
Telefax (039889) 61458

Frau Klahn
Raum 06
Telefon (039889) 61444
Telefax (039889) 61458