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Bau- und Ordnungsamt

Personenstandsurkunde


Kurzinformationen

Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.


Beschreibung

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Beglaubigte Abschriften: € 8,00 

Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

 


Ansprechpartner

Frau Fengler
Raum 07
Telefon (039889) 61438
Telefax (039889) 61458

Frau Klahn
Raum 06
Telefon (039889) 61444
Telefax (039889) 61458

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