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Die Gewerbesteuer ist die Steuer auf die objektivierte Ertragskraft eines Gewerbebetriebs. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Steuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Steuer ergibt sich, indem auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz angewandt wird.
| 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 339 v. H. |
| 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) | 418 v. H. |
| 3. Gewerbesteuern | 325 v. H. |
Link zum Amtsblatt Nr 3/2025 vom 12.02.2025 Seite 2
Frau Werner
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