Wichtige Hinweise zum Umtausch von Führerscheinen

Sehr geehrte Damen und Herren,


die aktuelle „Umtauschwelle“ zum Anlass nehmend, bitte ich Sie nochmals um Kenntnisnahme der nachfolgenden Umtauschfristen. 

Insbesondere der markierte Hinweis (*) ist hier höchst relevant.

Bitte informieren Sie die betreffenden Bürger und Bürgerinnen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, dass diese ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen müssen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Weiter bitte ich bei der Entgegennahme der Anträge auf Führerschein-Umtausch darauf hinzuweisen, dass der/die Antragsteller*in über den Eingang des neuen Führerscheins seitens der Fahrerlaubnisbehörde nicht informiert wird. Mit der Übersendung der Gebührenentscheidung erfolgt hier zwar ein entsprechender Hinweis, dieser wird aber offenbar oftmals übersehen. 

 

Entweder kann hier eine telefonische Nachfrage unter 03984 70-3737 oder über das Portal eKOL-FSB Führerscheinauskunft (zu finden auf der Internetseite des LK Uckermark – Kreisverwaltung - Zulassung & Fahrerlaubnis - Führerschein umtauschen – Button „Führerschein abholbereit“ = https://service.uckermark.de/fsb/) erfolgen.

 

Die Übersicht der Fristen finden Sie unter Downloads rechts an der Seite oder unter folgenden Link:

 

https://www.uckermark.de/Ordnung-Verkehr-Sicherheit/Zulassung-Fahrerlaubnis/F%C3%BChrerschein-umtauschen/

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Boitzenburger Land
Mi, 03. Dezember 2025

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